In-Job

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und eine In-Job Beschäftigung suchen, sprechen Sie uns und ihre/n Fallmanager*in beim Jobcenter an.
Im Café Abseits könne Sie berufspraktische Erfahrungen im Bereich Küche und Service sammeln. Sie betreuen die Gäste und helfen bei der Ausgabe von Lebensmitteln. Gemeinsam gestalten wir einen Ort, an dem Nachbarschaft lebendig wird.
Sie arbeiten in einem netten Team, erhalten eine Aufwandsentschädigung und Fahrtgeld. Wir unterstützen Sie bei Bewerbungen und bei anderen Aktivitäten einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden.
Wir erwarten von Ihnen: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und freundliches Auftreten.

Im Café Abseits arbeitet eine Regiekraft und eine Anleitung und bis zu 7 Personen, die im Bürgergeldbezug stehen und einer Tätigkeit nach §16 Abs. 3 SGB II (In-Job) nachgehen. Die Personen werden vom Jobcenter aus dem ganzen Stadtgebiet dem Café Abseits zugewiesen und haben dort die Möglichkeit, 3 bis 6 Stunden tätig zu sein.
Der In-Job wird pädagogisch begleitet (Integrationsbegleitung).

Voraussetzungen für die Beschäftigung vor Ort

  • Geeignet auch für Menschen ohne Berufs- und Praxiserfahrung
  • Keine Berührungsängste mit der Zielgruppe
  • Deutschkenntnisse sind günstig
  • Körperliche Belastbarkeit
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Teamfähigkeit ist zwingend erforderlich
  • Gut geeignet für Menschen aus der Region mit geringer Mobilität
  • Hygienebelehrung

Die zugewiesene Tätigkeit ist eine Beschäftigungsmaßnahme nach § 16 d SGB II über 6 Monate, die in der Regel für weitere 6 Monate von der/dem zuständigen Fallmanager*in des Jobcenters verlängert werden kann. Darüber hinaus sind Verlängerungen in Einzelfällen und nach individuellen Integrationskriterien möglich. Innerhalb der Maßnahme sammeln die In-Jobber*innen berufspraktische Erfahrungen im Arbeitsbereich Küchenhilfe und Service.
Die Tätigkeit vor Ort bietet den Maßnahmeteilnehmer*innen eine Tagesstrukturierung und eine soziale Anbindung, aus denen sich Anknüpfungspunkte und Berufsperspektiven für den regulären Arbeitsmarkt ergeben können.

Beschäftigungsinhalte

  • Planung und Zubereitung des Frühstücks, kalter und warmer Speisen und der Getränke
  • Auf- und Abdecken,
  • Bedienen der Besucher*innen
  • Tresendienst und Service
  • Lebensmittelspendenausgabe
  • Hilfestellung bei der Bedienung der Waschmaschine und des Trockners
  • Gestaltung und Dekoration des Gastraumes
  • Reinigung des Arbeitsbereiches, der Küchengeräte, Arbeitsflächen etc. unter Beachtung der Hygienevorschriften

Regeln für die Beschäftigung

Es gelten die allgemeinen Regeln gemäß der Zuweisung für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d SGB II (In-Job).
Der/die Beschäftigte verpflichtet sich:

  • die ihm/ihr übertragenden Aufgaben sorgfältig und zuverlässig wahrzunehmen
  • pünktlich zu den vereinbarten Einsatzzeiten zu erscheinen und Verhinderungen unverzüglich zu melden
  • bei der Entwicklung weiterer Beschäftigungsperspektiven nach Kräften mitzuwirken

Das Café Abseits Team ist sehr darauf bedacht den Gästen stets eine gemütliche und heimische Atmosphäre zu bieten. Ein freundliches aber auch selbstbewusstes Auftreten gegenüber den Gästen wird im Café erwartet. Hierzu gehört auch ein gepflegtes Äußeres.

Aufgrund der Tatsache, dass mehrere Personen auf engem Raum zusammenarbeiten, ist die Teamfähigkeit bei den Mitarbeiter*innen des Cafés von großer Bedeutung. Die Arbeits-bereiche werden im Vorfeld abgesprochen und es findet ein „Hand in Hand Arbeiten“ statt.

Arbeitstugenden wie: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein korrektes Abmelden bei Arbeitsverhinderung müssen von den Mitarbeiter*innen eingehalten werden, damit zum einen die Dienstleistung im Café, aber auch ein reibungsloses Arbeiten im Team gewährleistet werden kann.

Arbeiten unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

gefördert durch: